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Schulinformationen

Schulordnung 

 

1. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt auf dem ganzen Areal des Bildungszentrums und für alle Lernenden der Berufsschule Zofingen. Sinngemäss gilt die Schulordnung auch bei auswärtigen Schulanlässen wie z.B. Exkursionen, Sporttagen, Theaterbesuchen etc.

 

2. Allgemeines

Lernende, die sich in der Anlage des Bildungszentrums (BZZ) nicht korrekt verhalten wie z.B. Stören des Unterrichts, Nichtbefolgen von Weisungen der Schulleitung, der Lehrpersonen oder des Betriebspersonals oder auf andere Weise gegen die Schulordnung verstossen, werden disziplinarisch bestraft.

 

Der Schulleitung stehen dabei folgende Disziplinarbefugnisse zu:

·      Verweis

·      Busse bis max. CHF 100.-

·      Verpflichtung zu einer erzieherisch sinnvollen Tätigkeit von max. 8 h pro Woche in der Freizeit

·      Vorbeugender Ausschluss von besonderen Schulveranstaltungen (z.B. Exkursion, Schneetag)

·      Wegweisung von der Schule

 

Sanktionsmöglichkeiten Lehrpersonen (LP)

 

Mögliche Sanktionen

Information Schulleitung

Information Lehrbetrieb

Gespräch mit Schul-leitung und/oder Lehrbetrieb

Verwarnung durch die Lehrperson

nein

nein

nein

Wegweisen aus dem Unterricht für eine Lektion (mit oder ohne Busse)

ist LP freigestellt

ist LP freigestellt

ist LP
freigestellt

Busse
(max. CHF 20.00) durch Lehrperson

ist LP freigestellt

ist LP freigestellt

ist LP
freigestellt

Gespräch: Lehrperson mit lernender Person und Mitglied der Schulleitung (mit oder ohne Busse)

ja

je nach Situation

Absprache mit der Schulleitung zwingend

 

Die begründete Wegweisung von einzelnen Unterrichtslektionen durch eine Lehrperson gilt als unentschuldigte Absenz.

 

3. Ordnung 

Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert den Schulbetrieb. Es ist auf Ruhe im Schulhaus zu achten. Ballspiele, das Rutschen auf dem Treppengeländer, Rollschuh-, Rollbrettfahren etc. sind im Schulhaus verboten. In allen Räumlichkeiten sowie in der Umgebung des BZZ ist Ordnung zu halten. Am Schluss des Unterrichts ist der Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen. Den Anweisungen von Betriebspersonal, Schulleitung und Lehrpersonen ist Folge zu leisten.

 

4. Verunreinigungen

Für mutwillige Verunreinigungen (Littering) wie das nicht korrekte Entsorgen von Abfällen (dazu gehören auch Zigarettenkippen), Schmierereien, Spucken, etc. wird eine Busse von CHF 20.- erhoben.

 

5. Sorgfalt

Mobiliar, Einrichtungen, Automaten, Modelle, Bücher, Zeitschriften sind sorgfältig zu behandeln. Um Beschädigungen am Lift zu vermeiden, dürfen die Lifttüren nicht gewaltsam geöffnet werden, auch dann nicht, wenn die Türen am Schliessen sind. Fehlbare Lernende können mit einer Busse bis max. CHF 100.- bestraft werden. Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Verursacher für den vollständigen Betrag der Instandstellung oder des Ersatzes.

 

6. Essen und Trinken

Essen in den Unterrichtszimmern ist verboten. Der Konsum von reinem Wasser oder Mineralwasser (ohne Zusätze, Ausnahme Kohlensäure) in den Unterrichtszimmern ist gestattet. Die Lehrperson definiert die Rahmenbedingungen. In den PC-Räumen ist jeglicher Konsum von Getränken untersagt.

 

7. Rauchen, Alkohol, Drogen

In sämtlichen Gebäuden des BZZ und vor den Eingängen gilt ein Rauchverbot. Lernende, die sich nicht an das Rauchverbot halten, werden mit CHF 20.- gebüsst.

Die Lernenden dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen keine alkoholischen Getränke und keine Drogen konsumieren. Lernende, die sich nicht an das Alkoholverbot halten, können mit einer Busse bis max. CHF 100.- bestraft werden. Lernende, die sich nicht an das Drogenverbot halten, können mit einer Busse bis max. CHF 100.- bestraft werden und werden der Polizei gemeldet.

 

8. Pünktlichkeit

Die Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan sind genau einzuhalten. Lehrpersonen können
Lernende, die aus nicht entschuldbaren Gründen (siehe Absenzenregelung) verspätet im Unterricht erscheinen, mit bis zu CHF 20.- büssen.
Lernende sind gemäss dem Grundsatz der Eigenverantwortung verpflichtet, den Grund für ihre Verspätung nachzuweisen. Da die SBB keine schriftlichen Bestätigungen mehr ausstellt, müssen die Lernenden den Nachweis auf andere Art und Weise erbringen, beispielsweise durch einen Screenshot der App mit Fahrplan oder ein Foto am Perron mit Verspätungsanzeige.

Wenn eine Lehrperson 15 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht anwesend ist, erkundigt sich der Klassenchef/die Klassenchefin auf dem Sekretariat nach der Ursache. Über einen allfälligen Lektionsausfall entscheidet die Schulleitung.

 

9. Stören des Unterrichts

Stören Lernende den Unterricht (destruktives Verhalten, wiederholtes Vergessen der Hausaufgaben, Vergessen der Lehrmittel, Vergessen des Turnzeuges, etc.) können die Lehrpersonen Bussen bis max. CHF 20.- aussprechen.

 

10. Mobiltelefone, Radios und sonstige Tonabspielgeräte

An der Berufsschule Zofingen ist es untersagt, den Unterricht durch Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte zu stören. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, die Lehrperson gestattet diese ausdrücklich im Rahmen des Unterrichts. Verstösse gegen diese Regelungen können strafrechtlich verfolgt werden.

Zu Beginn jeder Unterrichtseinheit müssen Mobiltelefone stumm geschaltet (Flugmodus) und im bereitgestellten Handyhotel abgelegt werden. Eine Nutzung während des Unterrichts ist nur mit ausdrücklicher Anweisung durch die Lehrperson gestattet. In den Pausen hingegen dürfen Mobiltelefone verwendet werden.

 

11. Waffen

Das Tragen und Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt (z.B. Schusswaffen, Softairwaffen, Stellmesser, Schlagkörper, Schlagringe, Schlagstöcke usw.). Fehlbare Lernende werden der Polizei gemeldet.

 

12. Gewalt und sexueller Übergriff

Jegliche Gewaltanwendung und jegliche sexuellen Übergriffe auf dem Schulareal sind untersagt und werden strikte geahndet.

 

13. Notausgänge, Alarm

Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen wie Feuer usw. benützt werden.

Ausgelöste Fehlalarme (z.B. unnötiges Ausrücken der Feuerwehr usw.) werden dem Verursacher belastet. Für absichtlich ausgelöste Fehlalarme wird in jedem Falle ein Unkostenbeitrag von CHF 200.- erhoben.

 

14. Fahrzeuge

Fahrräder, Motorfahrräder, Motorräder und Autos müssen auf den für sie bestimmten Plätzen (Unterstände, Parkplätze) abgestellt werden. Auf den Zufahrtswegen ist rücksichtsvoll, mit einem Minimum an Lärm (ohne laute Musik) und unter Beachtung der Signalisation, zu fahren.

 

15. Garderobe

Gegen ein Depot von CHF 50.- werden im Untergeschoss der BSZ verschliessbare Kästchen zur Verfügung gestellt. Der Schlüsselbezug erfolgt auf dem Sekretariat der BSZ. Sportkleidung ist nach Hause mitzunehmen und zu waschen, diese darf nicht in den Kästchen zwischengeslagert werden (Geruchsbelästigung).

 

16. Fundgegenstände

Fundgegenstände sind einem Hauswart oder dem Betriebschef abzugeben. Gegenstände, die nach 6 Monaten nicht abgeholt wurden, werden veräussert.

 

17. Diebstähle

Diebstähle sind umgehend dem Betriebschef zuhanden der Polizei zu melden. Weder das
Bildungszentrum noch die BSZ sind bei Diebstahl haftpflichtig.

 

18. Infobretter

In der Eingangshalle stehen den Lernenden Infobretter zur Verfügung. Die Blätter/Plakate werden grundsätzlich ohne Zensur zugelassen, sie sind jedoch mit Namen, Klasse und Datum zu versehen und in der Regel nach spätestens 4 Wochen wieder zu entfernen.

Blätter/Plakate, die in grober Weise anstössig wirken, werden durch die Mitarbeitenden der Schule oder des BZZ entfernt.

 

19. Veranstaltungen, Verkäufe, Flugblätter

Das Verteilen von Flugblättern, Zeitungen, usw. sowie Veranstaltungen und Verkäufe jeder Art auf dem gesamten Areal des BZZ bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Betriebsleitung.

 

20. Besondere Weisungen

Für die Benutzung der Turnhallen, der Mensa, der Mediothek, der Informatikräume, usw. können ergänzende Weisungen erlassen werden.

 

21. Beschwerdeweg Lernende

Treten bei den Lernenden Schwierigkeiten/Konflikte mit einem oder mehreren Punkten aus der Schulordnung auf, bestehen Probleme mit Lehrpersonen oder anderen Mitarbeitenden der BS Zofingen, so ist die Klassenlehrperson die erste Ansprechperson. Konnte das Problem in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson nicht gelöst werden, ist der zuständige Abteilungsleiter/Fachschaftsvorsteher die nächste Ansprechperson. Erst nach diesen beiden Schritten wird die Schulleitung zur Problemlösung beigezogen. Allen Lernenden steht jederzeit die Möglichkeit offen, sich mit ihren Anliegen an die FIB-Fachpersonen zu wenden.