Schulinformationen
1. Geltungsbereich
Diese Schulordnung gilt auf dem ganzen Areal des Bildungszentrums und für alle Lernenden der Berufs- und Weiterbildung Zofingen. Sinngemäss gilt die Schulordnung auch bei auswärtigen Schulanlässen wie z.B. Exkursionen, Sprachaufenthalten.
2. Allgemeines
Lernende, die sich in der Anlage des Bildungszentrums (BZZ) nicht korrekt verhalten wie z.B. Stören des Unterrichts, Nichtbefolgen von Weisungen der Schulleitung, der Lehrpersonen oder des Betriebspersonals oder auf andere Weise gegen die Schulordnung verstossen, werden disziplinarisch bestraft.
Der Schulleitung stehen dabei folgende Disziplinarbefugnisse zu:
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Verweis
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Busse bis max. CHF 100.00
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Verpflichtung zu einer erzieherisch sinnvollen Tätigkeit von max. 8 h pro Woche in der Freizeit
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Vorbeugender Ausschluss von besonderen Schulveranstaltungen (z.B. Exkursion, Schneetag)
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Schriftliche Androhung der Wegweisung von der Schule
Die begründete Wegweisung von einzelnen Unterrichtslektionen durch eine Lehrperson gilt als unentschuldigte Absenz. Die Busse für unentschuldigte Absenzen beträgt CHF 10.00 pro Lektion.
3. Ordnung
Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert den Schulbetrieb. Es ist auf Ruhe im Schulhaus zu achten. Ballspiele, das Rutschen auf dem Treppengeländer, Rollschuh-, Rollbrettfahren etc. sind im Schulhaus verboten. In allen Räumlichkeiten sowie in der Umgebung des BZZ ist Ordnung zu halten. Am Schluss des Unterrichts ist der Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen.
Den Anweisungen von Betriebspersonal, Schulleitung und Lehrpersonen ist Folge zu leisten.
4. Verunreinigungen
Für mutwillige Verunreinigungen wie das nicht korrekte Entsorgen von Abfällen (dazu gehören auch Zigarettenkippen), Schmierereien, Spucken, etc. wird eine Busse von CHF 20.00 erhoben.
5. Sorgfalt
Mobiliar, Einrichtungen, Automaten, Modelle, Bücher, Zeitschriften sind sorgfältig zu behandeln.
Um Beschädigungen am Lift zu vermeiden, dürfen die Lifttüren nicht gewaltsam geöffnet werden, auch dann nicht, wenn die Türen am Schliessen sind. Fehlbare Lernende können mit einer Busse bis max. CHF 100.00 bestraft werden. Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Verursacher.
6. Essen und Trinken
Essen in den Unterrichtszimmern ist verboten. Der Konsum von ungesüssten Mineralwassern in den Unterrichtszimmern ist gestattet. Die Lehrperson definiert die Rahmenbedingungen.
In den PC-Räumen ist jeglicher Konsum von Getränken untersagt.
7. Rauchen, Alkohol, Drogen
In sämtlichen Gebäuden des BZZ und vor den Eingängen gilt ein Rauchverbot. Lernende, die sich nicht an das Rauchverbot halten, werden mit CHF 20.00 gebüsst.
Die Lernenden dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen keine alkoholischen Getränke konsumieren. Lernende, die sich nicht an das Alkoholverbot halten, können mit einer Busse bis max. CHF 100.00 bestraft werden.
Auf dem ganzen Areal des BZZ gilt ein Drogenverbot. Lernende, die sich nicht daran halten, werden der Polizei gemeldet.
8. Pünktlichkeit
Die Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan sind genau einzuhalten. Lehrpersonen können Lernende, die aus nicht entschuldbaren Gründen (siehe Absenzenregelung) verspätet im Unterricht erscheinen, mit CHF 10.00 büssen.
Wenn eine Lehrperson 15 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht anwesend ist, erkundigt sich der Klassenchef/die Klassenchefin auf dem Sekretariat nach der Ursache. Über einen allfälligen Lektionsausfall entscheidet die Schulleitung.
9. Stören des Unterrichts
Stören Lernende den Unterricht (destruktives Verhalten, wiederholtes Vergessen der Hausaufgaben, Vergessen der Lehrmittel, Vergessen des Turnzeuges, etc.) können die Lehrpersonen Bussen bis max. CHF 20.00 aussprechen.
10. Mobiltelefone, Radios und sonstige Tonabspielgeräte
Störungen durch Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind nicht gestattet. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen an der BWZ sowie deren Weiterverwendung sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen davon sind durch die Lehrperson ausdrücklich erlaubte Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts. Widerhandlungen können auf Antrag eventuell sogar strafrechtlich verfolgt werden.
11. Waffen
Das Tragen und Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt (z.B. Schusswaffen, Stellmesser, Schlagkörper wie Schlagringe, Schlagstöcke usw.). Fehlbare Lernende werden der Polizei gemeldet.
12. Gewalt und sexueller Übergriff
Jegliche Gewaltanwendung und jegliche sexuelle Übergriffe auf dem Schulareal sind untersagt und werden strikte geahndet.
13. Notausgänge, Alarm
Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen wie Feuer usw. benützt werden.
Ausgelöste Fehlalarme (z.B. unnötiges Ausrücken der Feuerwehr usw.) werden dem Verursacher belastet. Für absichtlich ausgelöste Fehlalarme wird in jedem Falle ein Unkostenbeitrag von
CHF 200.00 erhoben.
14. Fahrzeuge
Fahrräder, Motorfahrräder, Motorräder und Autos müssen auf den für sie bestimmten Plätzen (Unterstände, Parkplätze) abgestellt werden. Auf den Zufahrtswegen ist rücksichtsvoll, mit einem Minimum an Lärm und unter Beachtung der Signalisation, zu fahren.
15. Garderobe
Gegen ein Depot von CHF 50.00 werden im Untergeschoss der BWZ verschliessbare Kästchen zur Verfügung gestellt. Der Schlüsselbezug erfolgt auf dem Sekretariat der BWZ.
16. Fundgegenstände
Fundgegenstände sind einem Hauswart oder dem Betriebschef abzugeben. Gegenstände, die nach 6 Monaten nicht abgeholt wurden, werden verkauft.
17. Diebstähle
Diebstähle sind umgehend dem Betriebschef zuhanden der Polizei zu melden. Weder das Bildungszentrum noch die BWZ sind bei Diebstahl haftpflichtig.
18. Anschlagbretter
In der Eingangshalle stehen den Lernenden Info-Bretter zur Verfügung. Die Blätter/Plakate werden grundsätzlich ohne Zensur zugelassen, sie sind jedoch mit Namen, Klasse und Datum zu versehen und in der Regel nach spätestens 4 Wochen wieder zu entfernen.
Blätter/Plakate, die in grober Weise anstössig wirken, werden durch die Schulleitung entfernt.
19. Veranstaltungen, Verkäufe, Flugblätter
Das Verteilen von Flugblättern, Zeitungen, usw. sowie Veranstaltungen und Verkäufe jeder Art auf dem gesamten Areal des BZZ bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Betriebsleitung.
20. Besondere Weisungen
Für die Benutzung der Turnhallen, der Mensa, der Mediothek, der Informatikräume, usw. können ergänzende Weisungen erlassen werden.