Allgemeinbildung (ABU)
Die rechtliche Grundlage für den allgemein bildenden Unterricht (ABU) bildet das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG). Ein gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung trägt dem raschen Wandel in der Arbeitswelt und der Gesellschaft Rechnung.
Der allgemeinbildende Unterricht ist Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes der Berufsschule Zofingen und orientiert sich an der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Berufslernenden als junge Erwachsene. Ein wichtiger Grundsatz ist der handlungsorientierte Unterricht als pädagogisch-didaktisches Prinzip sowie das vernetzte Denken.
Die Allgemeinbildung ist zu je 50% in die beiden Fächer "Sprache und Kommunikation" sowie "Gesellschaft" aufgeteilt.
Vertiefungsarbeit (VA)
Neben den Erfahrungsnoten und der schriftlichen Lehrabschlussprüfung zählt auch die Vertiefungsarbeit (VA) mit einem Drittel zur Schlussnote der Allgemeinbildung.
Doch, was ist eigentlich unter einer VA zu verstehen?
An der BSZ wird die Vertiefungsarbeit als Einzel- oder Teamarbeit durchgeführt. Die Lernenden wählen in Zusammenarbeit mit der ABU-Lehrperson ein interessantes, herausforderndes Thema aus. Anschliessend werden die einzelnen Arbeitsschritte in einem Arbeitsplan festgehalten und durch einen Kontrakt verbindlich erklärt.
In der Realisierungsphase gilt es, die festgelegten Ziele und Arbeitsschritte auszuführen. Dabei müssen die Lernenden Inhalte recherchieren, Personen befragen, Statistiken auswerten, Besichtigungen organisieren, usw.
Alle gesammelten Informationen müssen hinterfragt und bearbeitet werden, damit sie den gesteckten Zielen entsprechen.