Stützkurse sind ein Förderangebot für Lernende mit Lerndefiziten und Lernschwierigkeiten.
An der BW Zofingen werden in folgenden Bereichen und in folgenden Fächern Stützkurse angeboten:
Für Lernende im letzten Semester ihrer Lehre sind grundsätzlich keine Stützkurse mehr vorgesehen.
Eine Einladung für einen Stützkurs erhalten Lernende im 1. Semester, die bei einem allfälligen Einstufungstest ungenügend waren oder Lernende ab 2. Semester, die im entsprechenden Fach eine ungenügende Semester-Zeugnisnote erreichten.
Wer sich zu einem Stützkurs anmeldet, verpflichtet sich dazu, den Unterricht während mindestens eines Semesters zu besuchen. Für Absenzen gilt die gleiche Regelung wie für den Pflichtunterricht der BW Zofingen.
Der Kursbesuch ist für Lernende kostenlos, es wird lediglich ein Materialgeld von CHF 30.- verlangt.
In der Regel 6 bis max. 12 Lernende.
In der Regel andere Lehrpersonen als im Pflichtunterricht.
Berufsbildungsgesetz: Artikel 22 (Auszug)
Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, so kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Betrieb und mit der lernenden Person den Besuch solcher Kurse
anordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug.
Verordnung zum Berufsbildungsgesetz: Artikel 20 (Auszug)
Stützkurse der Berufsfachschule sind so anzusetzen, dass der Besuch ohne wesentliche Beeinträchtigung der Bildung in beruflicher Praxis möglich ist. Ihr Umfang darf während der Arbeitszeit durchschnittlich einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen.
Die Notwendigkeit des Besuchs von Stützkursen wird periodisch überprüft.
Die Berufsfachschulen sorgen für ein ausgewogenes Angebot an Stützkursen.